Einen guten Immobilienmakler erkennen Sie vor allem daran, wie er den Wert Ihrer Immobilie begründet, wie klar sein Vertrag ist und wie er vermarktet. Pflicht ist eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Alles Weitere zeigt sich im ersten Gespräch: Nennt er einen nachvollziehbaren Preis statt eines Wunschpreises, erklärt er seine Vergütung offen und kann er belegen, wie er Käufer prüft? Die folgenden neun Punkte helfen Ihnen beim Vergleich.
1. Die Erlaubnis nach § 34c GewO
Wer Immobilien vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung. Sie wird nur erteilt, wenn der Makler zuverlässig ist und in geordneten Vermögensverhältnissen lebt. Die zuständige Aufsichtsbehörde steht im Impressum der Website. Fehlt diese Angabe, fragen Sie nach.
Eine gesetzliche Weiterbildungspflicht gibt es seit dem 24. Juli 2026 nur noch für Wohnimmobilienverwalter, nicht mehr für Makler. Fragen Sie trotzdem, wie sich der Makler fortbildet und auf dem Laufenden hält.
2. Eine Bewertung, die sich begründen lässt
Ein guter Makler sagt Ihnen nicht nur eine Zahl, sondern erklärt, wie er darauf kommt: aus welchen vergleichbaren Verkäufen, mit welchen Zu- und Abschlägen für Lage, Zustand und Ausstattung. Tatsächlich gezahlte Kaufpreise sind dabei aussagekräftiger als Angebotspreise aus Portalen.
Seien Sie vorsichtig, wenn ein Makler einen auffällig hohen Preis in Aussicht stellt, ohne ihn zu begründen. Ein zu hoher Angebotspreis führt oft zu langer Vermarktung und späteren Preissenkungen. Wie eine Bewertung abläuft, lesen Sie im Ratgeber Immobilienwert ermitteln.
3. Ein klarer, fairer Vertrag
Lesen Sie den Maklervertrag, bevor Sie unterschreiben. Gute Verträge sind verständlich und regeln Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und Vergütung ohne Überraschungen. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern braucht der Vertrag Textform. Die Unterschiede zwischen einfachem Auftrag und Alleinauftrag erklärt der Ratgeber Maklervertrag und Alleinauftrag.
4. Offene Worte zur Vergütung
Die Provision ist frei verhandelbar und wird nur im Erfolgsfall fällig. Ein guter Makler nennt Ihnen die Höhe vorab, schriftlich und einschließlich Umsatzsteuer, und erklärt, wie sie zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen ist die Teilung gesetzlich geregelt, wenn der Käufer Verbraucher ist. Mehr dazu im Ratgeber Maklerprovision in NRW.
Vorsicht bei Gebühren, die unabhängig vom Verkauf anfallen sollen, etwa für Fotos oder Anzeigen.
5. Ein Plan für die Vermarktung
Fragen Sie, wie Ihre Immobilie vermarktet wird: Wer macht die Fotos, gibt es einen Grundriss, wie sieht das Exposé aus, auf welchen Portalen erscheint die Anzeige? Lassen Sie sich ein aktuelles Exposé zeigen. Achten Sie darauf, ob die Pflichtangaben aus dem Energieausweis enthalten sind, denn die gehören in jede Anzeige.
6. Geprüfte Interessenten
Ein guter Makler führt nicht jeden durch Ihr Haus. Er klärt vorher, ob Lage, Größe und Preis zum Interessenten passen und ob die Finanzierung steht. Das spart Ihnen Termine und schützt vor einem Notartermin, der an der Finanzierung scheitert.
7. Kenntnis Ihrer Gegend
Preise unterscheiden sich schon zwischen zwei Straßen. Ein Makler aus der Region kennt die Lagen, die Käufer und die Besonderheiten vor Ort, etwa Baulasten, Zechensiedlungen oder Bebauungspläne. Fragen Sie nach Erfahrung mit Immobilien wie Ihrer.
8. Erreichbarkeit und ein fester Ansprechpartner
Während eines Verkaufs gibt es viele kleine Fragen. Achten Sie darauf, wie schnell und wie persönlich Sie schon vor dem Auftrag eine Antwort bekommen. Ein fester Ansprechpartner, der Ihre Akte kennt, ist mehr wert als ein Callcenter.
9. Echte Bewertungen mit Quelle
Bewertungen sind ein guter Hinweis, wenn klar ist, woher sie stammen. Unternehmen, die Bewertungen zeigen, müssen angeben, ob und wie sie prüfen, dass diese von echten Kunden stammen (§ 5b Abs. 3 UWG). Lesen Sie auch einzelne Rezensionen, nicht nur den Durchschnitt, und achten Sie darauf, wie der Makler auf Kritik antwortet.
Fragen für das erste Gespräch
Nehmen Sie diese Fragen mit in jedes Gespräch und notieren Sie die Antworten. So können Sie mehrere Makler fair vergleichen:
- Wie kommen Sie auf diesen Preis, und welche vergleichbaren Verkäufe stecken dahinter?
- Wer ist mein fester Ansprechpartner, und wie erreiche ich ihn?
- Wie lange läuft der Vertrag, verlängert er sich automatisch, und wie kann ich kündigen?
- Wie hoch ist die Provision einschließlich Umsatzsteuer, und wer zahlt welchen Teil?
- Entstehen mir Kosten, wenn die Immobilie nicht verkauft wird?
- Wer macht die Fotos, und darf ich ein aktuelles Exposé sehen?
- Wie prüfen Sie Interessenten, bevor sie meine Immobilie besichtigen?
- Wie und wie oft halten Sie mich während der Vermarktung auf dem Laufenden?
Klare, konkrete Antworten sind ein gutes Zeichen. Weicht jemand aus oder drängt er auf eine schnelle Unterschrift, nehmen Sie sich lieber Zeit für einen Vergleich.
Warnzeichen auf einen Blick
- Preisversprechen ohne Begründung
- Druck, sofort zu unterschreiben
- Kosten, die auch ohne Verkauf anfallen sollen
- keine Angabe zur Erlaubnis nach § 34c GewO
- Anzeigen ohne Angaben aus dem Energieausweis
- keine klare Antwort auf die Frage, wer Ihre Ansprechperson ist
So arbeitet Polder Immobilien
Polder Immobilien ist ein inhabergeführtes Maklerbüro in Moers mit Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch den Kreis Kleve. Wir bewerten auf Grundlage amtlicher Vergleichsdaten aus beurkundeten Kaufpreisen, besorgen die Unterlagen, erstellen Exposé, Fotos und Video und führen Besichtigungen mit geprüften Interessenten. Bis zum Notartermin entstehen Ihnen keine Kosten, und die Höhe unserer Vergütung vereinbaren wir vorher schriftlich. Bei Google haben wir 5,0 von 5 Sternen bei 56 Rezensionen (Stand Oktober 2026). Die Rezensionen werden bei Google abgegeben, wir prüfen nicht selbst, ob jede von einer Kundin oder einem Kunden stammt (so gehen wir mit Bewertungen um).
Kurz gesagt
Ein guter Makler hat eine Erlaubnis nach § 34c GewO, begründet seinen Preis mit tatsächlichen Verkäufen, legt Vertrag und Vergütung offen, hat einen klaren Vermarktungsplan und prüft Interessenten, bevor sie Ihr Haus betreten. Vorsicht bei unbegründeten Preisversprechen und Kosten ohne Verkauf.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob ein Makler eine Erlaubnis hat?
Die Erlaubnis nach § 34c GewO und die zuständige Behörde stehen im Impressum. Fehlt die Angabe, fragen Sie direkt nach. Ohne Erlaubnis darf niemand gewerblich Immobilien vermitteln.
Wie viele Makler sollte ich vergleichen?
Zwei bis drei Gespräche reichen meist, um Bewertung, Vertrag und Arbeitsweise zu vergleichen. Entscheidend ist nicht der höchste genannte Preis, sondern eine nachvollziehbare Begründung.
Ist der Makler mit dem höchsten Preis automatisch der richtige?
Nicht unbedingt. Ein unbegründet hoher Preis kann dazu führen, dass Ihre Immobilie lange angeboten wird und Sie später deutlich nachgeben müssen. Lassen Sie sich jeden Preis erklären.
Muss ein Makler sich weiterbilden?
Gesetzlich seit dem 24. Juli 2026 nicht mehr. Die Pflicht von 20 Stunden in drei Kalenderjahren gilt nur noch für Wohnimmobilienverwalter. Gute Makler bilden sich trotzdem regelmäßig fort, fragen Sie danach.
Wie erkenne ich echte Bewertungen?
Achten Sie auf die Quelle, etwa öffentliche Google-Rezensionen, und auf den Hinweis, ob der Makler prüft, dass sie von echten Kunden stammen. Lesen Sie einzelne Bewertungen und die Antworten darauf.
Was kostet ein guter Makler?
Die Provision ist frei verhandelbar und wird nur bei Erfolg fällig. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen teilen sich Verkäufer und Käufer sie in der Regel, wenn der Käufer Verbraucher ist. Lassen Sie sich die Höhe vorab schriftlich nennen.
KI-Bild
Über den Autor
Sinan Özsoy, B. A., ist Inhaber von Polder Immobilien in Moers. Er begleitet Eigentümer am Niederrhein und im westlichen Ruhrgebiet persönlich von der Bewertung bis zum Notartermin.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

