Neuer Wall 2–4, 47441 Moers Erlaubnis nach § 34c GewO

Kosten und Steuern

Maklerprovision NRW: Wer zahlt beim Verkauf und bei der Vermietung?

Geteilt, frei vereinbart oder vom Auftraggeber bezahlt: welche Regeln für die Maklerprovision beim Verkauf und bei der Vermietung gelten und worauf Sie im Maklervertrag achten.

Von Sinan Özsoy, Inhaber von Polder ImmobilienStand: 3. November 20268 Minuten Lesezeit

Für die Maklerprovision in NRW gelten dieselben gesetzlichen Regeln wie in ganz Deutschland. Verkaufen Sie eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus an einen privaten Käufer, zahlt der Käufer seit dem 23. Dezember 2020 höchstens so viel Provision wie Sie. Bei der Vermietung von Wohnraum zahlt nach dem Bestellerprinzip, wer den Makler beauftragt hat.

Wie hoch die Provision beim Verkauf ist, legt kein Gesetz fest. Eigentümer und Makler vereinbaren sie, und fällig wird sie in der Regel erst, wenn der Kaufvertrag beim Notar beurkundet ist.

Maklerprovision NRW: welche Regeln gelten

Die Vorschriften für den Verkauf stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch und gelten in Moers genauso wie in Hamburg oder München. Seit dem 23. Dezember 2020 gibt es besondere Regeln für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Die Textform gilt dabei immer, die Regeln zur Teilung der Provision gelten, wenn der Käufer Verbraucher ist, also in der Regel als Privatperson kauft. Den Wortlaut finden Sie in § 656a BGB und den drei folgenden Paragrafen.

  • Textform: Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen werden. Eine E-Mail genügt, eine mündliche Absprache oder ein Handschlag reichen nicht. Welche Vertragsarten es gibt und worauf Sie bei Laufzeit und Kündigung achten, steht im Ratgeber Maklervertrag und Alleinauftrag.
  • Gleiche Teilung: Beauftragen Verkäufer und Käufer denselben Makler, zahlen beide gleich viel.
  • Höchstens die Hälfte: Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, darf der Käufer höchstens die Hälfte der Provision übernehmen. Zahlen muss er seinen Teil erst, wenn der Verkäufer nachgewiesen hat, dass er selbst gezahlt hat.

Bei diesen Objekten lässt sich die Provision also nicht mehr vollständig dem Käufer überlassen. Der Verkäufer kann sie dagegen ganz allein tragen. Für andere Immobilien gelten die Vorgaben grundsätzlich nicht. Die Übersicht zeigt, was wo gilt:

Objekt oder FallWas für die Provision gilt
Wohnung oder Einfamilienhaus, Käufer ist VerbraucherTextform, gleiche Teilung oder Käufer höchstens die Hälfte
Wohnung oder Einfamilienhaus, Käufer ist UnternehmerTextform, Teilung frei vereinbar
Mehrfamilienhausfrei vereinbar
Unbebautes Grundstückgrundsätzlich frei vereinbar
Gewerbeimmobiliefrei vereinbar
Vermietung von WohnraumBestellerprinzip: Wer beauftragt, zahlt

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung an Privatleute sind drei Wege möglich:

  1. Der Verkäufer zahlt allein. Er beauftragt den Makler und trägt die Provision vollständig. Für den Käufer fallen keine Maklerkosten an.
  2. Beide zahlen gleich viel. Verkäufer und Käufer schließen jeweils einen Maklervertrag mit demselben Makler. Dann müssen beide Beträge gleich hoch sein.
  3. Der Käufer übernimmt einen Teil. Nur der Verkäufer beauftragt den Makler, und der Käufer verpflichtet sich, einen Anteil zu tragen. Dieser Anteil darf höchstens die Hälfte betragen.

Ein Beispiel: Ein Ehepaar beauftragt einen Makler mit dem Verkauf seines Einfamilienhauses in Moers. Im Kaufvertrag wird vereinbart, dass die Käuferin die Hälfte der Provision übernimmt. Die Käuferin muss ihren Anteil erst bezahlen, wenn das Ehepaar seine Hälfte nachweislich bezahlt hat.

Für Sie als Verkäufer heißt das: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, die an Privatleute gehen, tragen Sie mindestens die Hälfte der Provision selbst. Planen Sie diesen Betrag von Anfang an als eigenen Kostenposten ein.

Kaufnebenkosten in NRW

Käufer in Nordrhein-Westfalen zahlen neben einem möglichen Provisionsanteil die Grunderwerbsteuer von 6,5 % sowie Notar und Grundbuch von zusammen meist rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Diese Kosten kommen zum Kaufpreis hinzu und begrenzen, wie viel ein Käufer insgesamt aufbringen kann. Deshalb spielen sie auch für Ihre Preisfindung eine Rolle.

Wie hoch ist die Provision beim Verkauf?

Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es beim Verkauf nicht. Die Provision wird zwischen Ihnen und dem Makler vereinbart, bei Wohnungen und Einfamilienhäusern in Textform. Werte, die als üblich bezeichnet werden, sind weder vorgeschrieben noch verbindlich.

Vergleichen Sie deshalb nicht nur die Höhe, sondern vor allem die Arbeit dahinter. Fragen Sie, wie der Makler den Wert ermittelt, wer die Unterlagen besorgt, wie Fotos und Exposé entstehen, wer die Besichtigungen führt und wer verhandelt. Ein gut begründeter Angebotspreis und eine sorgfältige Verhandlung entscheiden mit darüber, was am Ende bei Ihnen ankommt.

Bei Polder Immobilien steht die Höhe unserer Vergütung schriftlich fest, bevor die Vermarktung beginnt. Sie wissen also von Anfang an, womit Sie rechnen.

Mehrfamilienhaus, Grundstück, Gewerbe: was dort gilt

Die Regeln zur Teilung gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die an Verbraucher verkauft werden. Bei einem Mehrfamilienhaus, einem unbebauten Grundstück oder einer Gewerbeimmobilie greifen sie grundsätzlich nicht. Dasselbe gilt, wenn ein Unternehmen eine Wohnung kauft. In diesen Fällen vereinbaren Verkäufer, Käufer und Makler frei, wer welchen Anteil trägt und wie hoch die Provision ist.

Auch ohne gesetzliche Vorgabe sollten Sie die Vereinbarung schriftlich festhalten: Höhe, wer zahlt und wann. Das schützt alle Beteiligten vor Missverständnissen, gerade bei größeren Objekten.

Wie Polder Immobilien Mehrfamilienhäuser an Kapitalanleger vermarktet, lesen Sie auf der Seite Mehrfamilienhaus verkaufen. Für unbebaute Flächen gibt es die Seite Grundstück verkaufen.

Maklerprovision bei Vermietung: das Bestellerprinzip

Für die Vermietung von Wohnraum gibt es eine eigene Regel, das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz): Die Provision zahlt, wer den Makler beauftragt hat. Suchen Sie als Vermieter über einen Makler einen Mieter, liegen die Kosten bei Ihnen. Auf Ihren neuen Mieter können Sie sie nicht übertragen.

Ihr neuer Mieter zahlt in diesem Fall keine Provision, wohl aber eine Kaution. Die Kaution ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt, und Ihr Mieter kann sie in drei Raten leisten (§ 551 BGB).

Auch die Vermietung von Wohnungen und Häusern übernimmt Polder Immobilien. Unsere Vergütung zahlen Sie dabei nur, wenn ein Mietvertrag zustande kommt, Ihr neuer Mieter zahlt uns nichts. Wie wir vorgehen, steht auf der Seite Vermietung. Was Sie als Vermieter sonst beachten sollten, von der Miethöhe bis zum Übergabeprotokoll, lesen Sie im Ratgeber Wohnung vermieten.

Wann wird die Provision fällig?

Ein Makler verdient seine Provision mit dem Erfolg. Der Anspruch entsteht erst, wenn durch seine Arbeit ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Bei Immobilien ist das der Fall, wenn der Kaufvertrag beim Notar beurkundet ist. Scheitert der Verkauf vorher, schulden Sie bei einer erfolgsabhängigen Vereinbarung keine Provision.

Wann genau Sie zahlen, steht in Ihrem Maklervertrag. Hat der Käufer bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus einen Anteil übernommen, wird sein Teil erst fällig, nachdem Sie Ihren Teil bezahlt haben. Achten Sie außerdem darauf, ob ein Vertrag schon vor dem Erfolg Zahlungen vorsieht, etwa Pauschalen für Anzeigen oder Fotos. Solche Klauseln sollten Sie vor der Unterschrift verstehen.

Bei Polder Immobilien zahlen Sie bis zum Notartermin nichts, auch nicht für Wertermittlung, Fotos, Exposé oder Besichtigungen. Unsere Vergütung ist an den Verkauf gebunden: Kommt kein Kaufvertrag zustande, schulden Sie uns nichts.

Maklervertrag: worauf Eigentümer achten sollten

Ein guter Maklervertrag ist verständlich und lässt keine Fragen offen. Prüfen Sie vor der Unterschrift diese Punkte:

  • Höhe der Provision: eindeutig angegeben, mit dem Hinweis, ob die Umsatzsteuer enthalten ist.
  • Wer zahlt was: Ihr Anteil und ein möglicher Anteil des Käufers, bei Wohnungen und Einfamilienhäusern im gesetzlichen Rahmen.
  • Fälligkeit: dass die Provision erst mit dem notariellen Kaufvertrag entsteht und ob vorher Kosten anfallen.
  • Leistungen: was der Makler konkret übernimmt, von Wertermittlung, Unterlagen, Fotos und Exposé bis zu Besichtigungen, Verhandlung und Notartermin.
  • Laufzeit und Kündigung: wie lange der Auftrag läuft und wie Sie ihn beenden können.
  • Ansprechperson: wer Ihr fester Kontakt ist und wie Sie ihn erreichen.

Wundern Sie sich nicht, wenn der Makler nach Ihrem Ausweis fragt. Nach dem Geldwäschegesetz muss er seine Vertragspartner identifizieren. Bleibt bei einer Klausel etwas unklar, fragen Sie nach oder lassen Sie den Vertrag anwaltlich prüfen.

Bei Polder Immobilien ist Katja Hagenkamp Ihre feste Ansprechpartnerin. Telefonisch erreichen Sie uns unter 02841 656 28 27, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags von 9 bis 18 Uhr.

Kurz gesagt

In NRW gelten für die Maklerprovision die bundesweiten gesetzlichen Regeln. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern braucht der Maklervertrag immer Textform. Ist der Käufer privat, zahlt er höchstens so viel wie der Verkäufer, bei einseitigem Auftrag erst nach dessen Zahlung. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbe ist die Provision frei vereinbar, bei der Vermietung von Wohnraum zahlt, wer beauftragt. Die Höhe der Provision beim Verkauf legt kein Gesetz fest, fällig wird sie mit dem notariellen Kaufvertrag.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Maklerprovision in NRW?

Das hängt vom Objekt ab. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, die an Privatleute verkauft werden, trägt der Käufer höchstens denselben Betrag wie der Verkäufer. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeimmobilien wird frei vereinbart, und bei der Vermietung von Wohnraum zahlt, wer den Makler beauftragt.

Muss der Käufer die Hälfte der Provision zahlen?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Der Verkäufer kann die Provision auch allein tragen. Beauftragt nur er den Makler, darf der Käufer höchstens die Hälfte übernehmen, beauftragen beide den Makler, zahlen beide gleich viel.

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt, sie wird zwischen Eigentümer und Makler vereinbart. Lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich geben, mit einer klaren Angabe zur Umsatzsteuer. Bei Polder Immobilien steht die Höhe vorab schriftlich fest.

Wann muss ich die Maklerprovision bezahlen?

Die Provision entsteht mit dem Erfolg, also wenn der Kaufvertrag beim Notar beurkundet ist. Den genauen Zahlungstermin regelt der Maklervertrag. Bei Polder Immobilien entstehen Ihnen bis zum Notartermin keine Kosten.

Braucht ein Maklervertrag eine Unterschrift?

Für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern verlangt das Gesetz Textform. Eine eigenhändige Unterschrift ist dafür nicht nötig, eine E-Mail genügt zum Beispiel. Eine mündliche Absprache reicht dagegen nicht.

Muss mein neuer Mieter die Maklerprovision zahlen?

Nein, wenn Sie als Vermieter den Makler beauftragt haben. Dann gilt das Bestellerprinzip, und die Kosten bleiben bei Ihnen. Bei Polder Immobilien fällt die Vergütung für eine Vermietung nur an, wenn ein Mietvertrag zustande kommt.

KI-Bild

Über den Autor

Sinan Özsoy, B. A., ist Inhaber von Polder Immobilien in Moers. Er begleitet Eigentümer am Niederrhein und im westlichen Ruhrgebiet persönlich von der Bewertung bis zum Notartermin.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was ist Ihre Immobilie heute wert?

In zwei Minuten online angefragt, wir rufen Sie meist in wenigen Minuten an und nennen Ihnen eine erste Einschätzung. Kostenlos, unverbindlich und ohne Callcenter.

  • 5,0 bei 56 Google-Rezensionen
  • 0 € bis zum Notartermin
  • Inhabergeführt in Moers
Ratgeber für Eigentümer

24 Seiten · PDF · kostenlos

5,0bei 56 Google-Rezensionen

Was Sie über den Verkauf wissen sollten, bevor Sie irgendwo unterschreiben.

  • Wie der Wert wirklich ermittelt wird, und warum Portalpreise täuschen
  • Welche Unterlagen Sie brauchen, und welche wir für Sie besorgen
  • Was ein Verkauf kostet, und wann eine Vergütung überhaupt fällig wird

Den Ratgeber bekommen Sie kostenlos. Dafür rufen wir Sie kurz an und beantworten Ihre Fragen, ohne Verkaufsdruck.

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Anruf und den Versand. Mehr in den Datenschutzhinweisen.

Kein Newsletter, keine Weitergabe an Dritte.5,0 bei 56 Google-Rezensionen

Kostenlose Wertermittlung